TaeKwonDo
  Notwehrbestimmungen
 
Die Notwehrbestimmungen


Für Handgreiflichkeiten auf der Straße gelten nicht nur moralische Vorstellungen oder die Gepflogenheiten guter
Umgangsformen, sondern auch das Strafgesetzbuch.
Wenn wir jemanden angreifen oder bei einer Verteidigungshandlung verletzen, ist diese Handlung eine Körperverletzung,
die rechtswidrig ist, weil sie gegen ein Strafgesetz verstößt. Es gibt jedoch Gründe, die eine solche Handlung rechtfertigen und damit eine Bestrafung ausschließen. Einer dieser Rechtfertigungesgründe ist die Notwehr .
Der § 32 StGB über die Notwehr lautet:


1.  Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

2.  Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen , rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Im Kommentar zu diesem Gesetz wird erläutert, dass sich die Notwehr nicht nur auf lebensbedrohliche Angriffe bezieht, sondern jedes Recht, wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre und Eigenturm notwehrfähig ist. Man darf  sich also gegen eine von einem Menschen ausgehende Angriffshandlung, die eines unserer Rechtsgüter verletzt oder gefährdet zur Wehr setzen.
Besonders wichtig im § 32 StGB ist das Wort erforderlich. Damit ist klar umrissen, was im Falle eines Angriffs zu tun ist: Man darf sich schützen! Wenn es der Art des Angriffs entspricht, auch mit harten Maßnahmen. Die Verteidigung muss aber in einem angemessenen Verhältnis zum Angriff stehen; jeder Racheakt ist rechtswidrig.
Der Angriff muss gegenwärtig sein, d.h. er muss unmittelbar bevorstehen, gerade stattfinden oder noch andauern.


Beispiele
:

Der Angriff steht unmittelbar bevor: Jemand ergreift einen Stock und will auf mich einschlagen, ich schlage mit der Faust zu, bevor ich getroffen werde und stelle den Stock sicher.

Der Angriff findet gerade statt: Er stürzt sich auf mich, schlägt aber daneben, während ich treffe.

Der Angriff dauert an: Jemand reißt mir meine Tasche weg und versucht zu fliehen. Ich halte den Täter mit einem Transportgriff fest.

Der zukünftige oder bereits beendete Angriff ist nicht gegenwärtig: Wir dürfen also niemanden ohrfeigen, der vorige Woche unsere Frau beleidigt hat.Von seinem Notwehrrecht kann man nur dann Gebrauch machen, wenn der Angriff rechtswidrig ist. Angriffe auf ein Rechtsgut sind nicht rechtswidrig, wenn sie durch ein Gesetz geschützt sind.

Beispiele:

Man kann bei einer rechtmäßigen Festnahmee durch die Polizei ebensowenig Notwehr geltend machen, wie bei einem "Angriff" von Politessen auf unser Eigentum.
Angriffe von Geisteskranken oder Betrunkenen können hingegen abgewehrt werden, da es nur auf ihr objektiv rechtswidriges und nicht auf ihr schuldhaftes Handeln ankommt.

Das Notwehrrecht gilt nicht nur fur die eigene Person, sondern auch in Form der Nothilfe, wenn eine andere Person angegriffen wird. Wenn man sich auch klugerweise aus Schlägereien heraushält, ist es andererseits "falsch verstandene Diskretion", sich (im Vollbesitz seiner Kräfte) bei einem Überfall auf einen Mitmenschen jeder Parteinahme zu enthalten. Die Notwehr darf normalerweise nicht überschritten werden, d.h. es ist nur diejenige Verteidigung erlaubt, welche die sofortige Beendigung des Angriffs erwarten läßt. Der § 33 StGB regelt die Ausnahme und lautet:

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Nach der Rechtsprechung braucht man einen Angreifer (entgegen anders lautenden Gerüchten) nicht zu warnen, dass man irgendwelche Kampfkünste beherrscht. Von einem erfahrenen Zweikampfsportler wird jedoch erwartet, dass er die Verhältnismäßigkeit bei der Abwehr besonders beachtet.
Auch aus juristischen Gründen wird man daher gut daran tun, von seinen Selbstverteidungskenntnissen so sparsam, wie irgend möglich Gebrauch zu machen.

 
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